SCHULE IN DEN WESCHNITZAUEN
Grundschule des Kreises Bergstraße
Biblis
Liebe Eltern der Schulgemeinde,
hiermit möchte ich Sie über die Änderung in der Zweiten Verordnung zur Bekämpfung des Corona – Virus informieren.
Seit dem 19.09.2020 hat sich folgende Änderung des § 3 Abs. 2 und 4 ergeben:
Schülerinnen, Schüler und Studierende dürfen danach den Präsenzunterricht und andere reguläre Veranstaltungen an Schulen nicht besuchen, wenn sie oder die Angehörigen des gleichen Hausstandes Krankheitssymptome für COVID-19, insbesondere Fieber, trockenen Husten (nicht durch chronische Erkrankungen verursacht), Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns, aufweisen oder solange sie noch keine zwölf Jahre alt sind und Angehörige des gleichen Hausstandes einer individuell durch das zuständige Gesundheitsamt angeordneten Absonderung aufgrund einer möglichen Infektion mit SARS-CoV-2 unterliegen. Ihr Fehlen gilt als entschuldigt.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundliche Grüßen
Rektorin