Elternbrief 08.11.2021 – Informationen aus der Presse bezüglich Corona Covid-19

Liebe Eltern der Schulgemeinde,

mein Postfach läuft voll auf Grund Ihrer Fragen und ich weiß, dass Sie auch schon mit Ihren Elternbeiräten in Kommunikation getreten sind.

Ich habe leider noch keine Neuigkeiten aus unserem Kultusministerium erhalten. Ich habe genau wie Sie momentan nur die Informationen aus der Presse. Diese habe ich Ihnen hier gerne noch einmal zusammen getragen.

Wir werden weiterhin Ihre Kinder montags, mittwochs und freitags testen und dies in das Testheft eintragen. Sobald ich die Informationen des Kultusministeriums habe, werde ich Sie umgehend informieren.

Anbei die neusten Informationen aus der Presse – ich gebe Ihnen hierfür keine Gewähr:

–          Es gibt Präsenzunterricht für alle Klassen.

–          Die Teilnahme am Präsenzunterricht in der Schule ist nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete möglich. Für Abschlussprüfungen gilt eine Ausnahme. Alle nicht geimpften Schülerinnen und Schüler müssen für die Teilnahme am Präsenzunterricht bis 31.1.2022 drei- statt zweimal pro Woche einen negativen Testnachweis erbringen – so wie bislang in den Präventionswochen nach den Ferien. Die Tests können weiterhin kostenfrei in der Schule erbracht werden und werden im Testheft vermerkt.

–          Testheft gilt auch für die Freizeit

–          Die regelmäßige Dokumentation der Schülertests im Testheft gilt auch als Negativnachweis in der Freizeit, wie beispielsweise im Kino oder im Restaurant. Kinder und Jugendliche müssen dort keinen PCR-Test-Nachweis erbringen. Wer das Heft regelmäßig und aktuell führt, gilt als negativ getestet.

–          Einzelne Unterbrechungen (zum Beispiel aufgrund von Krankheit) wirken sich nicht negativ auf die Gültigkeit des Testhefts aus. Es gilt auch an den Wochenenden und in den Schulferien als aktueller Negativnachweis. Betreiber von Freizeitstätten und Gastronomen können sich allerdings auf ihr Hausrecht berufen und weitere Nachweise verlangen – das könnte etwa in anderen Bundesländern der Fall sein.

–          Die medizinische Maske muss im Schulgebäude und Klassenzimmer bis zum Sitzplatz getragen werden. Im Unterricht am Platz gilt keine Maskenpflicht. Ausnahme: in den 14 Tagen nach einer bestätigten Infektion in der Klasse.

–           Im Freien, beim Schulsport und beim Pausenbrot muss keine Maske getragen werden. Weitere Ausnahmen sind möglich.

–          Bei einem Corona-Fall in der Klasse müssen 14 Tage lang auch am Sitzplatz Masken getragen werden und es sind tägliche Tests bei der übrigen Klasse nötig.

–          Infizierte müssen für 14 Tage in Quarantäne, ebenso ihre Haushaltsmitglieder. Ausnahme: Schüler können sich ab dem 7. Tag der Infektion mit PCR-Test freitesten. Für Haushaltsangehörige (Kinder/Geschwister) von Infizierten ist wegen der Inkubationszeit eine Freitestung frühestens am 10. Tag möglich.

–          Im Fall einer PCR-bestätigten Infektion wird nicht mehr pauschal die ganze Klasse in Quarantäne geschickt, sondern nur noch das positiv getestete Kind.

–          Geimpfte und Genesene sind grundsätzlich von der Quarantäne befreit.

–          Für nicht geimpfte oder genesene Kinder und Jugendliche mit COVID-Symptomen wie Fieber, Husten und Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns besteht in der Schule und in der Kita ein Betretungsverbot. Eine Freitestung ist jedoch möglich.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


Liebe Grüße

Nicole Skubella
Rektorin