Elternbrief 17.09.2021 – Corona Schutzverordnung

Liebe Eltern der Schulgemeinde,

die Landesregierung hat zum 16.09.2021 die Corona-Schutzverordnung geändert. Für die Schulen bedeutet dies, dass die Koppelung der Maskenpflicht an den Inzidenzwert ab 100 entfällt. Es gilt, dass in Schulgebäuden (Gänge, Treppenhäuser, etc.) eine medizinische Maske getragen werden muss. Am Sitzplatz, im Freien oder beim Schulsport gibt es keine Maskenpflicht. Ausnahme: In den zwei Präventionswochen nach den Herbstferien oder bei einem größeren Ausbruchsgeschehen in der Schule bzw. in den 14 Tagen nach einer bestätigten Infektion in der Klasse. Und wir sind weiterhin im Präsenzunterricht!

Weiterhin können die Gesundheitsämter unabhängig von den landesweiten Regelungen je nach Entwicklung vor Ort regionale oder schulbezogene Maßnahmen – z. B. eine örtliche oder zeitlich begrenzte Maskentragepflicht während des Unterrichts am Sitzplatz – in Abstimmung mit den Schulträgern und den Staatlichen Schulämtern anordnen – wir hoffen, dass dies nicht eintreten wird.

Für weitere Informationen klicken Sie auf folgenden Link:

https://kultusministerium.hessen.de/schulsystem/coronavirus-schulen/haeufig-gestellte-fragen

Des Weiteren möchte ich Sie darauf hinweisen, dass ich ab nächster Woche Kindern, die keine Mund-Nasenbedeckung von Ihren Eltern mit in die Schule erhalten nur noch FFP2 Masken ausgeben kann. Wir haben keine andern medizinischen Masken (nur noch Restbestand) mehr im Vorrat – nur noch FFP2.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Liebe Grüße und ein wunderschönes Wochenende

Nicole Skubella
Rektorin