Elternbrief 24.02.2023 – Wegfall der Pflicht zur Meldung von Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2/ keine Testpflicht

Liebe Eltern der Schulgemeinde,

mit der vorzeitigen Aufhebung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ist unter anderem die Verpflichtung der Arbeitgeber (in unserem Fall das Land Hessen) entfallen, ein kostenfreies Test-Angebot bereitzustellen.

Trotz dieser Änderung erhält das Land Hessen das bestehende Test-Angebot zum Schutz der Schülerinnen und Schüler sowie des schulischen Personals bis auf Weiteres aufrecht.

Momentan haben Sie noch bis zum 10.03.2023 Test von uns erhalten. Ab dem 13.03.2023 werden wir nur noch Tests auf Nachfrage ausgegeben. Dies bedeutet, dass Ihr Kind zu uns ins Sekretariat oder in die Schulkindbetreuung kommt und dort um Tests bittet. Diese werden wir dann in 5er Päckchen ausgeben und die Ausgabe wird dokumentiert.

Auch werden wir zukünftig keine Meldung mehr über eine Infektion eines Kindes machen.

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Skubella
Rektorin