Notfallbetreuung für Schlüsselberufe 20.03.2020

Liebe Eltern der Schulgemeinde,

durch die Ausgangsbeschränkung wurden auch die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Notbetreuung geändert. Die Funktionsgruppen wurden ausgeweitet. Im Anhang befindet sich ein PDF – Datei. Aus dieser können Sie entnehmen, ob Sie zu den Funktionsträgern gehören, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen können. Die Bescheinigung, die Ihr Arbeitsgeber ausfüllen muss, befindet sich ebenfalls in dieser Datei.
Um Ihr Kind betreuen zu können, müssen Sie uns das Formular ausgedruckt und von allen Beteiligten unterschrieben mit in die Schule bringen. Ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass von der Betreuung nur Gebrauch gemacht werden sollte, wenn dies unbedingt notwendig ist, um die Zahl der Sozialkontakte nicht unnötig zu erhöhen.
Bitte melden Sie mir heute noch über Nicole.Skubella@kreis-bergstrasse.de Ihren Notfallbetreuungsbedarf mit, so dass ich die Meldung weiter an das Staatliche Schulamt machen kann.

Für Rückfragen stehe ich gerne unter der oben genannten Mail zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Nicole Skubella
Rektorin